Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietvertrag über Gewerberäume: Wirksamkeit einer AGB-Klausel für Schönheitsreparaturen
Orientierungssatz
Die Klausel, daß der Mieter die Räume als unabhängig davon, wenn er die letzten Schönheitsreparaturen ausgeführt hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses "komplett renoviert" zurückzugeben hat, ist durch einen Mietvertrag über Gewerberäume nicht wirksam (Anschluß OLG Frankfurt, 1981-09-22, 20 REMiet 1/81, NJW 1982, 453).
Normenkette
BGB §§ 535, § 535 ff.; AGBG § 9
Fundstellen
Dokument-Index HI541945 |
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