Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung eines Gebäudeversicherungsvertrages durch den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft als unwirksames einseitiges Rechtsgeschäft des Vertreters

 

Orientierungssatz

1. Die früheren Verhandlungen auf Abschluß und Verlängerung der Versicherungsverträge durch den Verwalte einer Wohnungseigentümergemeinschaft, schaffen keinen Vertrauenstatbestand für die Kündigung der Verträge, da sie im Gegensatz zur Kündigung durch WEG § 21 Abs 5 Nr 5 in Verbindung mit WEG § 27 (juris: WoEigG) als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Vollmacht des Verwalters gedeckt sind.

2. Die Anerkennung eines Verwalters im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben kann nicht dazu führen, diesen auch bei außerordentlichen Tätigkeiten bzw Erklärungen als Verwalter hinnehmen zu müssen, ohne sich auf BGB § 174 berufen zu dürfen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734890

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