Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf barrierefreie Wohnung: Pflicht des Vermieters zur Duldung der Drehung eines Rollstuhlcontainers

 

Orientierungssatz

1. Ein Vermieter ist verpflichtet, die Drehung eines Waschbeton-Rollstuhl-Containers um 180 Grad zu dulden, wenn dies für die schwer gehbehinderte Mieterin eine Erleichterung dahin bedeutet, daß sie vom Hauseingang in 4 statt bisher 11 Schritten zum Rollstuhl gelangen kann.

2. Der in § 554a Abs. 1 S. 1 BGB benutzte Begriff der "Erforderlichkeit" führt nicht dazu, daß der Person mit einer Behinderung das größtmögliche Opfer an Anstrengung abverlangt werden darf, bevor sie einen Anspruch auf barrierefreies Wohnen umsetzen kann.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738388

ZMR 2004, 914

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