Entscheidungsstichwort (Thema)
Mieterhöhungsverlangen: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand des Hamburger Mietenspiegels
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Nur in besonderen Fällen kann im Anwendungsbereich des Hamburger Mietspiegels 1989 die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens geboten sein.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung: So auch LG Hamburg, 1989-05-05, 11 S 424/88, WuM 1990, 31.
Fundstellen
Dokument-Index HI1733597 |
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