Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhungsverlangen: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand des Hamburger Mietenspiegels

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Nur in besonderen Fällen kann im Anwendungsbereich des Hamburger Mietspiegels 1989 die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens geboten sein.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: So auch LG Hamburg, 1989-05-05, 11 S 424/88, WuM 1990, 31.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733597

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