Entscheidungsstichwort (Thema)
Es ist zumutbar, den erkrankten Ehepartner für die Dauer der Wohnungsdurchsuchung an einen anderen Ort zu verbringen
Orientierungssatz
Führt die Durchsuchung der Wohnung zu einer Gefährdung der erkrankten Ehefrau des Schuldners, so ist dem Schuldner zumutbar, die nicht bettlägerige Ehefrau für die Dauer der Vollstreckungshandlung aus der Wohnung zu verbringen.
Fundstellen
Haufe-Index 1729857 |
NJW 1986, 1001 |
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