Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Auswahlfreiheit bei zur Kündigung bei Alternativwohnung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Ist die Alternativ-Wohnung generell geeignet, den Eigenbedarf zu decken, so muß der Vermieter sein Erlangungsinteresse substantiiert vortragen.

2. Im Rahmen der Interessenabwägung gemäß der Sozialklausel ist dem Vermieter keine Auswahlfreiheit zur Kündigung gegeben.

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 07.11.1990; Aktenzeichen 1 BvR 416/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736752

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