Entscheidungsstichwort (Thema)
Heizkostenabrechnung: Heizungsanlage entspricht nicht dem neuesten Stand der Technik. Heizkostenabrechnung: Verhältnis Betriebsstromkosten zu Brennstoffkosten. Heizkostenabrechnung: Verbrauchserfassungskosten bei fehlerhafter Erfassung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter die Heizungsanlage des Gebäudes auf neuesten Stand der Technik bringt und dort hält.
2. Eine allgemeine Regel zum Verhältnis der Betriebsstromkosten zu den Brennstoffkosten der Heizungsanlage gibt es nicht.
3. Aus der Heizkostenabrechnung sind die Kosten der Verbrauchserfassung herauszunehmen, wenn die Abrechnung wegen fehlerhafter Verbrauchswerte nicht nach tatsächlichem Verbrauch erstellt wird.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737659 |
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