Entscheidungsstichwort (Thema)

Unterlassung

 

Tenor

1. Der Beklagten wird untersagt, Personen, die den Wunsch nach der Vermittlung eines Kredits geäußert haben, aufsuchen zu lassen, und zur Unterzeichnung einer Erklärung zu veranlassen, in der eine Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Betrages, beispielsweise eines solchen in Höhe von DM 595,00, begründet wird, wobei die Zahlungspflicht unabhängig vom Erfolg der Vermittlungsbemühungen entsteht, ausgenommen solche Vereinbarungen, die eine Zahlungspflicht auf Kosten beschränkt, die in Erfüllung eines abgeschlossenen Kreditvermittlungsvertrages entstehen.

2. Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu DM 500.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 5.300,00 vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Die Klägerin ist ein rechtsfähiger Verband, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Die Beklagte ist Teil eines bundesweit operierenden Firmennetzwerks, welches arbeitsteilig auf dem Gebiet der Finanzberatung und Kreditvermittlung tätig ist. Es ist gerichtsbekannt, aus diversen anderen bei der Kammer anhängigen Verfahren so z.B. 25 O 24/96, 25 O 31/96, 25 O 59/96, 25 O 70/96 und 25 O 70/97 daß die Beklagte sowie die Firmen … und die Firma … wirtschaftlich alle zu 100 % Herrn … aus Hannover gehören.

Die Einbindung der Beklagten in das Netzwerk stellt sich nach folgendem Grundmuster dar: (1.) Zunächst werden von den Kreditvermittlungsfirmen … und … letztere mit Sitz in 30159 Hannover, Lange Laube 6, bundesweit in Tageszeitungen Werbeinserate geschaltet. Beworben wird die Vermittlung von Darlehen. (2.) Die daraufhin von kreditsuchenden Verbrauchern eingehenden Antragen werden von den beiden Kreditvermittlungsfirmen als Adressensatz an die Firma … weitergegeben. Anhand der Daten vereinbart diese Firma sodann mit jedem einzelnen kreditsuchenden Verbraucher einen Termin für ein Beratungsgespräch. (3.) Anschließend gibt sie alle Daten zusammen mit den im voraus vereinbarten Terminen an die Beklagte weiter. Zu den Terminen schickt die Beklagte dann ihre Handelsvertreter. Zuvor weist sie ihre Handelsvertreter an, den Kreditsuchenden die sog. … Wirtschaftsberatung/Haushaltsanalyse anzubieten und bei Bedarf jeweils durchzuführen. Für diese Beratung nebst Ausfüllen des zugehörigen Formularsatzes verlangt die Beklagte von dem jeweiligen kreditsuchenden Verbraucher ein Honorar in Höhe von DM 595,00. (4.) Den ausgefüllten Formularsatz übergibt die Beklagte dann den Firmen … und … damit diese einen Kredit vermitteln mögen.

Der von der Beklagten benutzte Formularsatz besteht aus 3 Teilen. Er enthält außer dem mehrseitigen, mit … Wirtschaftsberatung/Haushaltsanalyse überschriebenen Formularteil noch ein weiteres mit „Bestätigung” überschriebenes Formular sowie schließlich ein mit „Aufnahmeantrag in den … Finanz- und Vorteils-Club” überschriebenes Formular. Auf den Inhalt der Formulare wird Bezug genommen (Anlagen K 3, K 4, K 10 und Anlage B).

Das mehrseitige, mit,… Wirtschaftsberatung/Haushaltsanalyse überschriebene Formular enthält in der Einleitung unter anderem folgenden Hinweis:

„Nicht ausgefüllte oder fehlerhaft beantwortete Angaben verzögern oder verhindern die Darlehensauszahlung.”

Das Formular enthält unter Ziff. 1 die SCHUFA-Klausel. Ferner wird dort für den kreditsuchenden Verbraucher die Bezeichnung

„Antragsteller/Mitantragsteller”

verwendet und eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung durchgeführt. Dieser Abschnitt ist vom Verbraucher separat zu unterschreiben. Unter Ziff. 3 werden detaillierte Angaben über sämtliche bestehenden Kreditverbindlichkeiten des Verbrauchers aufgenommen. In Ziff. 4 wird unter

„Antrag Wunschkredit”

der Eintrag einer entsprechenden Summe vorgenommen. Unter Ziff. 5 werden Angaben über verfügbare Sicherheiten – als Beispiele sind dort unter anderem Goldbarren und Termingelder genannt – aufgenommen. Ziff. 6 des Formulars trägt die Überschrift

„Auflagen zur Durchführung”.

Als Auflagen sind dort die Einreichung der letzten 3 Verdienstabrechnungen, der laufenden Kreditverträge, der letzten Girokontoauszüge sowie des Personalausweises fest vorgegeben. Schließlich enthält das Formular den folgenden, ebenfalls vom Verbraucher zu unterschreibenden Hinweis:

„Der Kunde beauftragt die Firma … den Darlehenswunsch (…) weiterzuleiten. (…) Die Weiterleitung des Darlehenswunsches ist ein Teil der umfangreichen Gesamtberatung (…).”

Das zweite, mit „Bestätigung” überschriebene und vom Verbraucher zu unterschreibende Formular nimmt Bezug auf die „… Wirtschaftsberatung/Haushaltsanalyse” und bezeichnet diese als „Wirtschaftsberatung (Eingangsberatung)”. Es enthält – ohne Nennung eines konkreten Betrages – folgende Regelung:

„Ich erkenne an, daß das hierfür vereinbarte Honorar verdient und fällig ist.”

Unter Nennung ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?