Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Streitwert einer Räumungsklage
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Streitwert der Räumungsklage im Wohnraummietverhältnis ist an der vereinbarten Nettomiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen zu bemessen.
Gegen diese Entscheidung wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.
Fundstellen
Haufe-Index 1737015 |
WuM 2002, 439 |
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