Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Streitwert einer Räumungsklage

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Streitwert der Räumungsklage im Wohnraummietverhältnis ist an der vereinbarten Nettomiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen zu bemessen.

Gegen diese Entscheidung wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737015

WuM 2002, 439

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