Entscheidungsstichwort (Thema)

Vollstreckungsgegenklage gegen Prozeßvergleich: Nachträglicher Wegfall des Eigenbedarfs

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Macht nach Abschluß eines Prozeßvergleichs (hier: Räumungsvergleich) eine Partei außer der Nichtigkeit des Vergleichs hilfsweise auch geltend, die durch den Vergleich begründete Forderung sei nachträglich weggefallen, so ist für alle Einwendungen die Vollstreckungsgegenklage zulässig.

2. Nach Wegfall des Eigenbedarfs, der dem Räumungstitel zugrundeliegt, kann gleichartiger Eigenbedarf unter Umständen aufleben, so daß aus dem Räumungstitel vollstreckt werden kann. Sonstiger Eigenbedarf ist durch erneute Kündigung geltend zu machen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734084

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