Entscheidungsstichwort (Thema)

Provisionsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters bei der Vermittlung einer Mietwohnung

 

Orientierungssatz

Der Verwalter von Wohnungseigentum ist im Rahmen seiner aus WEG § 27 (juris: WoEigG), WEG § 28 fließenden Befugnisse kein Verwalter iS von Wohnungsvermittlungsgesetz § 2 Abs 2 Nr 2 (juris: WoVermRG) (so auch OLG Hamburg, 1975-12-17, 5 U 122/75, DB 1976, 577 und OLG München, 1975-02-18, 9 U 4328/74, MDR 1975, 931), deshalb kann er für die Vermittlung einer Wohnung an Mieter Provision verlangen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735594

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