Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung der Kappungsgrenze bei Inklusivmiete

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Das Zustimmungsverlangen zur Erhöhung der Inklusivmiete ist ordnungsgemäß begründet, wenn in ihm Vergleichswohnungen - mit Nettokaltmiete - aufgeführt sind und der tatsächlich auf die Wohnung entfallende Betriebskostenanteil hinzugerechnet wird. Die Kappungsgrenze bezieht sich auch auf vereinbarte Inklusivmieten. Sie errechnet sich nicht ausgehend von der Nettomiete, sondern vom gesamten vereinbarten Mietpreis.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731348

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