Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag: Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung

 

Orientierungssatz

1. Eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters zugunsten seines Sohnes ist wirksam, wenn sie - nachvollziehbar - damit begründet wird, daß der dreißigjährige Sohn, der bislang in einer Wohngemeinschaft lebte, diese nicht länger aufrechterhalten kann, weil es dort zu tiefgreifenden Zerwürfnissen gekommen ist.

2. Ein alleinstehender Versicherungskaufmann kann für sich keinen der in BGB § 556a genannten Härtegründe herleiten, indem er sich auf die derzeit angespannte Wohnungsmarktlage beruft und seine umfangreichen, jedoch vergeblichen, Bemühungen um Ersatzwohnraum nachweist.

 

Normenkette

BGB § 564b Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 556a

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542058

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