Entscheidungsstichwort (Thema)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Fahrzeugleasingvertrag: Auslegung einer Klausel über die Einholung eines Wertgutachtens

 

Orientierungssatz

1. Die Klausel in "Leasing-Bedingungen" für einen Kfz-Leasingvertrag:

"Können sich die Vertragspartner über einen vom Leasingnehmer auszugleichenden Minderwert oder - bei Verträgen mit Gebrauchtwagenabrechnung - über den Wert des Fahrzeuges (Händlereinkaufspreis) nicht einigen, werden Minderwert bzw Wert des Fahrzeuges auf Veranlassung des Leasinggebers mit Zustimmung des Leasingnehmers durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt..."

läßt nicht mit der erforderlichen Klarheit erkennen, was mit ihr gewollt ist. Es sind drei Auslegungsvarianten denkbar, von denen keine den Vorrang verdient. So könnte es sich um eine sogenannte "Schlichtungsklausel" handeln; die Klausel könnte aber auch als materiell-rechtliche Fälligkeitsvoraussetzung für die Abrechnung des Leasingvertrages gewertet werden. Denkbar ist auch, daß (nur) eine vertragliche Pflicht des Leasinggebers statuiert wird, ein Wertgutachten nur mit Zustimmung des Leasingnehmers einzuholen.

2. Gemäß AGBG § 5 geht dieser Zweifel bei der Auslegung zu Lasten des Leasinggebers als Klauselverwender. Dies hat zur Folge, daß die Klausel eine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Klage des Leasinggebers auf Zahlung eines Abrechnungsbetrages bestimmt. Vor Einholung des vereinbarten Gutachtens ist die Zahlungsklage dementsprechend als (derzeit) unzulässig abzuweisen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738486

DAR 1998, 477

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