Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch auf Mietausfallschaden gegen den wegen Zahlungsverzug gekündigten Wohnungsmieter: Wegfall des Schadens durch Verkauf des Mietshauses; Einwand ungenügender Bemühung um Neuvermietung; Darlegungslast des Vermieters hinsichtlich der Höhe des Verzugszinses
Leitsatz (redaktionell)
1. Hat der Vermieter einem Mieter wegen Zahlungsverzuges gekündigt und steht ihm deshalb ein Anspruch auf Ersatz des Mietausfallschadens bis zu dem Termin zu, zu dem der Mieter hätte kündigen können, entfällt dieser Anspruch nicht durch den zwischenzeitlichen Verkauf des Grundstücks und dessen Übergabe an den Erwerber.
2. Wendet der Mieter ein, der Vermieter habe sich nicht ausreichend um eine anderweitige Vermietung gekümmert, trägt er insofern die Darlegungs- und Beweislast.
3. Der Vermieter hat einen über den gesetzlichen Zinssatz hinausgehenden Verzugsschaden darzulegen. Dazu reicht es nicht aus, daß er die Inanspruchnahme von Bankkredit behauptet. Er hat auch darzulegen, daß dieser Kredit bei rechtzeitiger Zahlung hätte zurückgeführt werden können.
Normenkette
BGB § 254 Abs. 2, §§ 276, 284, 288, 545, 554
Fundstellen
Haufe-Index 538370 |
NZM 1999, 1093 |
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