Entscheidungsstichwort (Thema)
Beendigung des Mietvertrages als unzumutbare Härte: Vertragsfortsetzung wegen Renovierungsaufwendungen für eine unrenoviert übernommene Wohnung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Investitionen des Mieters in die unrenoviert überlassene Wohnung rechtfertigen eine Vertragsfortsetzung für die Dauer der Abwohnzeit.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738212 |
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