Entscheidungsstichwort (Thema)

Beendigung des Mietvertrages als unzumutbare Härte: Vertragsfortsetzung wegen Renovierungsaufwendungen für eine unrenoviert übernommene Wohnung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Investitionen des Mieters in die unrenoviert überlassene Wohnung rechtfertigen eine Vertragsfortsetzung für die Dauer der Abwohnzeit.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738212

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