Entscheidungsstichwort (Thema)
Sanierungsvorhaben nach dem StBauFG als Kündigungsgrund nach BGB § 564b Abs 1
Orientierungssatz
1. Die Durchführung eines Sanierungsvorhabens nach dem Städtebauförderungsgesetz (hier: Entmietung eines abzureißenden Wohnhauses) stellt ein berechtigtes Interesse der Gemeinde an der Beendigung eines Mietverhältnisses iSd BGB § 564b Abs 1 dar (Vergleiche BayObLG München, 1980-11-21, AllgReg 83/80, ZMR 1981, 93; Vergleiche OLG Frankfurt, 1981-03-06, 20 REMiet 1/80, WM 1981, 126).
2. Eine auf BGB § 564b Abs 2 Nr 3 gestützte Kündigung kann in eine solche nach BGB § 564b Abs 1 umgedeutet werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1730394 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen