Entscheidungsstichwort (Thema)

Sanierungsvorhaben nach dem StBauFG als Kündigungsgrund nach BGB § 564b Abs 1

 

Orientierungssatz

1. Die Durchführung eines Sanierungsvorhabens nach dem Städtebauförderungsgesetz (hier: Entmietung eines abzureißenden Wohnhauses) stellt ein berechtigtes Interesse der Gemeinde an der Beendigung eines Mietverhältnisses iSd BGB § 564b Abs 1 dar (Vergleiche BayObLG München, 1980-11-21, AllgReg 83/80, ZMR 1981, 93; Vergleiche OLG Frankfurt, 1981-03-06, 20 REMiet 1/80, WM 1981, 126).

2. Eine auf BGB § 564b Abs 2 Nr 3 gestützte Kündigung kann in eine solche nach BGB § 564b Abs 1 umgedeutet werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730394

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