Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung des Mietvertrages über eine Bundeswohnung: Berechtigtes Interesse einer Gebietskörperschaft an der Kündigung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Gebietskörperschaft als Vermieter kann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses nur insoweit aus den Gründen der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben geltend machen, als eigene Aufgaben zu erfüllen sind, die die Inanspruchnahme der Mietwohnung erfordern (hier: Unterbringung von Aussiedlern/Übersiedlern bzw Asylanten in Wohnungen des Bundes), oder als eine Verpflichtung zu dieser Aufgabenerfüllung besteht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734526

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