Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung des Mietvertrages über eine Bundeswohnung: Berechtigtes Interesse einer Gebietskörperschaft an der Kündigung
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Gebietskörperschaft als Vermieter kann ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses nur insoweit aus den Gründen der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben geltend machen, als eigene Aufgaben zu erfüllen sind, die die Inanspruchnahme der Mietwohnung erfordern (hier: Unterbringung von Aussiedlern/Übersiedlern bzw Asylanten in Wohnungen des Bundes), oder als eine Verpflichtung zu dieser Aufgabenerfüllung besteht.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734526 |
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