Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietverhältnis: Begründungspflicht in der Betriebskostenabrechnung bei Erhöhung der Kosten des Hausmeisterbetriebsunternehmens um mehr als 40%

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die Erhöhung der Kosten des Hausmeisterbetriebsunternehmens innerhalb eines Jahres um mehr als 40% bedarf in der Betriebskostenabrechnung des Wohngebäudes einer besonderen Begründung des Vermieters. Die Umlagefähigkeit der Kosten im einzelnen ist vom Vermieter nachzuweisen.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Umfaßt die Hauswarttätigkeit auch die Überwachung und Kontrolle der Arbeiten von Fremdfirmen, so sind diese Kosten nicht umlagefähig, da sie zum Bereich der Instandhaltung und Hausverwaltung zählen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739423

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