Entscheidungsstichwort (Thema)
Mieterhöhung: Berücksichtigung der Balkonflächen bei der Wohnflächenberechnung
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Balkonflächen können grundsätzlich mit der Hälfte ihrer Quadratmeterzahl für die Berechnung der Wohnfläche in Ansatz gebracht werden, wenn und soweit der Wohnwert des Balkons berücksichtigt und in den Quadratmetermietzins eingeflossen ist.
Normenkette
MietHöReglG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Fundstellen
Dokument-Index HI541685 |
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