Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungsvermittlung: Provisionsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der WEG-Verwalter ist Verwalter im Sinne des WoVermittG (juris: WoVermRG).
Orientierungssatz
Dem Wohnungseigentumsverwalter steht wegen der Vermittlung einer Wohnung in einer von ihm verwalteten Anlage an einen Mietinteressenten daher kein Provisionsanspruch zu. Gezahlte Provision kann der Mieter über BGB § 812 zurückfordern.
Fundstellen
Haufe-Index 1733793 |
WuM 2000, 313 |
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