Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungsvermittlung: Provisionsanspruch des Wohnungseigentumsverwalters

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der WEG-Verwalter ist Verwalter im Sinne des WoVermittG (juris: WoVermRG).

 

Orientierungssatz

Dem Wohnungseigentumsverwalter steht wegen der Vermittlung einer Wohnung in einer von ihm verwalteten Anlage an einen Mietinteressenten daher kein Provisionsanspruch zu. Gezahlte Provision kann der Mieter über BGB § 812 zurückfordern.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733793

WuM 2000, 313

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