Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenhaftung des Verwalters für zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossene Verträge

 

Leitsatz (amtlich)

Beauftragt ein Verwalter ein Messdienstunternehmen mit der Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für verschiedene Wohnungseigentümergemeinschaften, so haftet er sogar bei Anhaltspunkten für ein Handeln im fremden Namen dennoch selbst auf die Vergütung, insbesondere wenn er auf Nachfrage den eigentlichen Auftraggeber nicht nennt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739066

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