Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag: Verpflichtung des Mieters zur Durchführung der Schönheitsreparaturen durch eine bestimmte Fachfirma

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Vereinbarung, daß der Wohnungsmieter die Schönheitsreparaturen durch eine bestimmte Fachfirma vornehmen lassen muß, ist nichtig. Der Mieter ist berechtigt, die geschuldeten Renovierungsleistungen in anderer Weise auszuführen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736546

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