Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen und Umfang der Konkurrenzschutzpflicht des Vermieters bei gewerblicher Grundstücksmiete

 

Orientierungssatz

1. Die bei der Vermietung von gewerblichen Räumen von der Rechtsprechung entwickelte Konkurrenzschutzpflicht kann im Grundsatz auch auf die Vermietung eines Grundstücks zur gewerblichen Nutzung angewendet werden (vergleiche BGH, 1977-12-07, VIII zR 101/76, BGHZ 70, 79).

2. Der Konkurrenzschutzpflicht des Vermieters aus BGB §§ 535, 536 unterliegt grundsätzlich auch der Untervermieter im Rahmen eines gewerblichen Untermietverhältnisses.

3. Im Bereich der industriellen Fertigung (hier: Transportbetonwerk) setzt eine Verpflichtung des Vermieters zum Konkurrenzschutz voraus, daß an Ort und Stelle der gewerblichen Tätigkeit bzw der Produktionsstätte des Mieters überhaupt Wettbewerb um Kunden und Umsatz stattfindet.

4. Die gesetzliche Verpflichtung des Vermieters zum Schutze des Mieters vor Konkurrenz im Rahmen des bestehenden Mietverhältnisses führt dazu, daß er selbst an unzulässiger konkurrierender unternehmerischer Tätigkeit gehindert und somit vom Schutzbereich des GG Art 12 ausgenommen ist. Durch eine auf Unterlassung konkurrierender Betätigung gerichtete Unterlassungsverpflichtung wird der Vermieter folglich nicht in seinem Recht auf Teilnahme am Wettbewerb verletzt.

 

Nachgehend

OLG Koblenz (Urteil vom 23.12.1994; Aktenzeichen 2 U 457/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738617

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