Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Verpflichtung eines Ehegatten nach BGB § 1357 bei Gaslieferungsvertrag. zur Verbrauchsschätzung nach dem sog Sonnenschlüssel

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Nach Eheschließung und Begründung eines gemeinsamen Hausstandes haftet der zugezogene Ehepartner seit dem Tag des Einzugs auf Zahlung des Entgelts für die Gaslieferung des Versorgungsunternehmens auch dann, wenn der Versorgungsbetrag vom ursprünglichen Wohnungsinhaber vor der Eheschließung vereinbart wurde.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Die Mitverpflichtung des Ehegatten nach BGB § 1357 tritt unabhängig davon ein, ob das Versorgungsunternehmen Kenntnis von der Heirat erlangt hat oder nicht.

3. Es ist zulässig, den zwischen zwei Ablesedaten anfallenden Gasverbrauch nach dem sog "Sonnenschlüssel" zu schätzen. Bei dieser Schätzungsmethode wird berücksichtigt, daß in den einzelnen Monaten innerhalb eines Jahres wegen unterschiedlicher Außentemperaturen auch unterschiedliche Gasmengen verbraucht werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737143

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