Entscheidungsstichwort (Thema)
Mehrheitsbeschluß über Ermächtigung des Beirats zum Abschluß eines Verwaltervertrages. Vereinbarung einer Sondervergütung für Klageverfahren des Verwalters
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Wird dem Beirat durch mehrheitlichen Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft das Aushandeln und der Abschluß eines Verwaltervertrages übertragen, so muß der Verwaltervertrag einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen. Sieht der Verwaltervertrag eine Sondervergütung für Klageverfahren vor, so muß deren konkrete Ausgestaltung mit § 47 WEG harmonisieren.
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
2. Der vertragliche Anspruch auf die Sondervergütung für das Betreiben eines Klageverfahrens kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735612 |
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