Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechtigtes Interesse eines Immobilienmaklers an einer Grundbucheinsicht
Orientierungssatz
Ein Immobilienmakler hat ein berechtigtes Interesse im Sinne des GBO § 12 Abs 1 S 1 an einer Grundbucheinsicht, wenn er dadurch feststellen will, daß eine von ihm entfaltete Nachweis- bzw Vermittlungstätigkeit im Auftrag des Grundstückseigentümers zum Abschluß eines Kaufvertrages mit einem von ihm nachgewiesenen Kunden geführt hat, auf den das Eigentum zwischenzeitlich umgeschrieben worden ist.
Fundstellen
Haufe-Index 1732569 |
NJW-RR 1999, 455 |
NZM 1998, 879 |
Rpfleger 1998, 70 |
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