Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechtigtes Interesse eines Immobilienmaklers an einer Grundbucheinsicht

 

Orientierungssatz

Ein Immobilienmakler hat ein berechtigtes Interesse im Sinne des GBO § 12 Abs 1 S 1 an einer Grundbucheinsicht, wenn er dadurch feststellen will, daß eine von ihm entfaltete Nachweis- bzw Vermittlungstätigkeit im Auftrag des Grundstückseigentümers zum Abschluß eines Kaufvertrages mit einem von ihm nachgewiesenen Kunden geführt hat, auf den das Eigentum zwischenzeitlich umgeschrieben worden ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732569

NJW-RR 1999, 455

NZM 1998, 879

Rpfleger 1998, 70

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?