Tenor

Auf den Antrag des Antragstellers vom 18.10.2010, ergänzt durch Schriftsatz vom 19.10.2010, wird, nachdem dieser durch Vorlage von Urkunden, nämlich u.a. eines Impressums der Antragsgegnerin, eines Artikels aus der Ausgabe des Magazins "T" vom 11.10.2010, zweier eidesstattlicher Versicherungen des Antragstellers vom 15.10.2010 und 19.10.2010, einer Klageschrift vom 08.12.2009 sowie der vorgerichtlichen Korrespondenz glaubhaft gemacht hat, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihm nachgesuchten einstweiligen Verfügung erfüllt sind, gemäß §§ 935 ff., 916 ff., 938 ZPO, §§ 823, 1004 BGB, und zwar wegen der Dringlichkeit gemäß § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung im Wege der

einstweiligen Verfügung

angeordnet:

 

Gründe

1.

Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren,

für jeden Fall der Zuwiderhandlung v e r b o t e n,

mit Bezug auf den Antragsteller zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten:

a)

"Der Videofilmer und Inhaber des Deutschen Tierschutzbüros mit Sitz in Köln gibt freimütig zu: "Ich breche nachts in Tierställe ein, um für Organisationen wie Peta authentisches Material aus dem Bereich industrielle Tierhaltung zu besorgen."

b)

"Der Betreiber einer Pelztierfarm im nordrhein-westfälischen I fordert 22.000 Euro Schadensersatz von dem Videomann. O2, der auch unter den Decknamen O und O1 arbeitet,soll am 11. Mai 2007 in dessen Ställe eingebrochen sein. Dort habe O2 die in der Hauptwurfzeit extrem empfindlichen Nerze durch Scheinwerfer und Kameras so unter Stress gesetzt, dass 1400 von ihnen verendeten."

c)

"Profi-Einbrecher"

wenn dies geschieht wie im Rahmen des Artikels "al-Qaida für die Tiere" in der Illustrierten T Nr. ### vom 11.10.2010.

2.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1/4 und die Antragsgegnerin zu 3/4.

Streitwert:

zunächst: 40.000,- €

nach der teilweisen Antragsrücknahme: 30.000,- €

 

Fundstellen

Dokument-Index HI4019630

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