Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert und Beschwer des Vermieters im Zustimmungsprozeß zur Mieterhöhung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Streitwert und Beschwer des Vermieters im Zustimmungsprozeß zur Mieterhöhung bemessen sich nach dem Jahreserhöhungsbetrag, der nach teilweisem Obsiegen in der Berufungsinstanz weiter geltend gemacht wird.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierungen: Anschluß LG Hamburg, 1986-06-02, 11 S 135/86, WuM 1987, 60; Festhaltung LG Köln, 1981-01-26, 12 S 428/80, WuM 1985, 129.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735441

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