Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietverhältnis: Betriebskostenabrechnung nach vereinbarter Wohnungsgröße

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die im Mietvertrag vereinbarte Wohnungsgröße ist regelmäßig der Betriebskostenabrechnung zugrunde zu legen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738559

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