Entscheidungsstichwort (Thema)

Reisevermittlung: Haftung des Reisevermittlers für die Falschbuchung

 

Orientierungssatz

Das Reisebüro, das eine Urlaubsreise vermittelt, ist verpflichtet, nach der erfolgten Vermittlung zu überprüfen, ob der Reiseveranstalter die erforderlichen Buchungen vorgenommen hat. Bei einer Falschbuchung haftet es aus positiver Forderungsverletzung, zumal wenn dieser Fehler für das Reisebüro aus dem Dreibuchstabencode der Reiseunterlagen erkennbar gewesen wäre.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734802

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