Entscheidungsstichwort (Thema)
Reisevermittlung: Haftung des Reisevermittlers für die Falschbuchung
Orientierungssatz
Das Reisebüro, das eine Urlaubsreise vermittelt, ist verpflichtet, nach der erfolgten Vermittlung zu überprüfen, ob der Reiseveranstalter die erforderlichen Buchungen vorgenommen hat. Bei einer Falschbuchung haftet es aus positiver Forderungsverletzung, zumal wenn dieser Fehler für das Reisebüro aus dem Dreibuchstabencode der Reiseunterlagen erkennbar gewesen wäre.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734802 |
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