Entscheidungsstichwort (Thema)

Interessenabwägung bei Kündigung von Wohnraum

 

Orientierungssatz

1. Zur Bindungswirkung eines Rechtsentscheids gemäß MietRÄndG 3 Art III Abs 1 S 5.

2. Zur Abwägung der Mieterinteressen und der Vermieterinteressen gemäß BGB § 556a, BGB § 556b, auch im Hinblick auf einen bereits vorliegenden Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts zur Berechtigung einer Kündigung gemäß BGB § 564b.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732030

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