Entscheidungsstichwort (Thema)
Interessenabwägung bei Kündigung von Wohnraum
Orientierungssatz
1. Zur Bindungswirkung eines Rechtsentscheids gemäß MietRÄndG 3 Art III Abs 1 S 5.
2. Zur Abwägung der Mieterinteressen und der Vermieterinteressen gemäß BGB § 556a, BGB § 556b, auch im Hinblick auf einen bereits vorliegenden Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts zur Berechtigung einer Kündigung gemäß BGB § 564b.
Fundstellen
Dokument-Index HI1732030 |
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