Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirksamkeit zur Finanzierung von Ehemäklerlohn eingegangenen Darlehensgeschäftes
Orientierungssatz
1. Ein zur Finanzierung des Ehemäklerlohnes eingegangenes Darlehensgeschäft ist grundsätzlich rechtlich selbständig zu behandeln.
2. Die Nichtigkeit eines Darlehensvertrags zur Vorfinanzierung des Ehemäklerlohns ergibt sich nicht aus BGB § 134 iVm GewO § 56 Abs 1 Nr 6.
Fundstellen
Haufe-Index 1731407 |
NJW 1972, 1992 |
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