Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirksamkeit zur Finanzierung von Ehemäklerlohn eingegangenen Darlehensgeschäftes

 

Orientierungssatz

1. Ein zur Finanzierung des Ehemäklerlohnes eingegangenes Darlehensgeschäft ist grundsätzlich rechtlich selbständig zu behandeln.

2. Die Nichtigkeit eines Darlehensvertrags zur Vorfinanzierung des Ehemäklerlohns ergibt sich nicht aus BGB § 134 iVm GewO § 56 Abs 1 Nr 6.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1731407

NJW 1972, 1992

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