Entscheidungsstichwort (Thema)
Ermittlung der Vergleichsmiete unter Bezugnahme auf Vergleichsobjekte aus dem Bestand des Vermieters. Zurückbehaltungsrecht des Mieters bei Mängeln der Mietsache gegenüber dem Zustimmungsanspruch auf Mieterhöhung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Das im Zustimmungsprozeß zur Mieterhöhung eingeholte Sachverständigengutachten darf auch Vergleichsobjekte aus dem Bestand des Vermieters einbeziehen.
2. Wegen Mängeln der Wohnung kann der Mieter gegenüber dem Zustimmungsanspruch des Vermieters zur Mieterhöhung kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung zu Leitsatz 2: entgegen LG Itzehoe, 1990-01-18, 4 S 227/89, WuM 1990, 157.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735697 |
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