Entscheidungsstichwort (Thema)

Geltendmachung von Ansprüchen durch den Mietverwalter: Unwirksamkeit einer generellen Ermächtigung

 

Leitsatz (amtlich)

Die generelle Ermächtigung des Mietverwalters, Ansprüche im Wege der Prozeßstandschaft geltend zu machen, verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz und ist daher nach BGB § 134 nichtig.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738581

NJW-RR 1999, 236

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