Entscheidungsstichwort (Thema)
Geltendmachung von Ansprüchen durch den Mietverwalter: Unwirksamkeit einer generellen Ermächtigung
Leitsatz (amtlich)
Die generelle Ermächtigung des Mietverwalters, Ansprüche im Wege der Prozeßstandschaft geltend zu machen, verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz und ist daher nach BGB § 134 nichtig.
Fundstellen
Haufe-Index 1738581 |
NJW-RR 1999, 236 |
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