Entscheidungsstichwort (Thema)
Räumungsklage: Bemessung des Streitwerts
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Streitwert der Räumungsklage ist auf die Jahresnettomiete ohne Betriebskostenvorauszahlung festzusetzen.
Fundstellen
Haufe-Index 1739256 |
WuM 2005, 263 |
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