Entscheidungsstichwort (Thema)

Räumungsklage: Bemessung des Streitwerts

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Streitwert der Räumungsklage ist auf die Jahresnettomiete ohne Betriebskostenvorauszahlung festzusetzen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739256

WuM 2005, 263

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge