Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung des Vermieters bei Mehrheit von Mietern. Vollmacht zur Annahme von Erklärungen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die nur gegenüber einem Mitmieter erklärte Kündigung ist grundsätzlich unwirksam. Es kommt aber in Betracht, daß ein Mitmieter aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben die allein ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung gegen sich gelten lassen muß, wenn der andere Mieter die Wohnung verläßt, keine neue Anschrift angibt und für den Vermieter nicht mehr erreichbar ist.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Eine Mietvertragsklausel, nach der sich mehrere Personen als Mieter gegenseitig zur Annahme von Erklärungen mit Wirkung für ihn und gegen jede Person bevollmächtigen, verstößt gegen AGBG § 10 Nr 6, wenn damit der Zugang der Erklärung bei einem der Mieter den Zugang bei dem anderen Mieter fingieren soll.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738328

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