Entscheidungsstichwort (Thema)

Beendigung eines durch Gestaltungsurteil aus Härtegründen auf bestimmte Zeit fortbestehenden - gekündigten - Mietverhältnisses

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Hat das Gericht das Mietverhältnis durch Gestaltungsurteil aus Härtegründen der Sozialklausel auf bestimmte Zeit fortgesetzt, so ist das Vertragsverhältnis mit Ablauf der bestimmten Zeit beendet.

 

Normenkette

BGB §§ 556a, 556c; ZPO § 721

 

Verfahrensgang

AG Lübeck (Entscheidung vom 14.05.1991; Aktenzeichen 23 C 3709/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542124

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