Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Erneute Räumungsklage nach befristeter Vertragsfortsetzung aufgrund Urteils

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Hat das Gericht durch Gestaltungsurteil aus Härtegründen der Sozialklausel auf bestimmte Zeit fortgesetzt, so ist das Vertragsverhältnis mit Ablauf der bestimmten Zeit beendet. Zieht der Mieter nicht aus, muß der Vermieter - ohne daß es (mangels stillschweigender Vertragsverlängerung) einer erneuten Kündigung bedurft hätte - erneut auf Räumung klagen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738936

WuM 1998, 220

IPuR 1998, 49

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge