Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Erneute Räumungsklage nach befristeter Vertragsfortsetzung aufgrund Urteils
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Hat das Gericht durch Gestaltungsurteil aus Härtegründen der Sozialklausel auf bestimmte Zeit fortgesetzt, so ist das Vertragsverhältnis mit Ablauf der bestimmten Zeit beendet. Zieht der Mieter nicht aus, muß der Vermieter - ohne daß es (mangels stillschweigender Vertragsverlängerung) einer erneuten Kündigung bedurft hätte - erneut auf Räumung klagen.
Fundstellen
Haufe-Index 1738936 |
WuM 1998, 220 |
IPuR 1998, 49 |
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