Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Rechtsstreit eines Mieters auf Rückzahlung preisrechtswidrig überhöhter Miete nach Vorgabe des Ergebnisses durch einen Musterprozeß gegen einen anderen Mieter

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Macht der Mieter gegen die vermietende Wohnungsbaugesellschaft einen begründeten Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidrig erlangter Miete geltend und wird über den Grund des Anspruchs ein sog Musterprozeß zwischen der Vermieterin und einer anderen Mietpartei geführt, so ist es Sache der Vermieterin, mit dem Mieter eine Vereinbarung zu treffen, daß sie sich ihm gegenüber nach dem Ergebnis des Musterprozesses verpflichte. Anderenfalls trägt die Vermieterin die Prozeßkosten nach Erledigung des Rechtsstreits, den der Mieter zur Vermeidung einer Anspruchsverjährung durch Klageerhebung eingeleitet hat.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732902

WuM 1998, 43

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