Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert einer Klage auf Wohnungsräumung

 

Orientierungssatz

Der Streitwert einer Klage auf Räumung einer Wohnung bemißt sich nach der Bruttomiete, also einschließlich der monatlichen Nebenkostenvorauszahlung (entgegen OLG Oldenburg (Oldenburg), 1990-11-19, 1 W 120/90, JurBüro 1991, 416).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739553

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