Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewährung einer Räumungsfrist bei einem Räumungsvergleich über ein Mischmietverhältnis
Leitsatz (amtlich)
1. Die Gewährung einer Räumungsfrist nach ZPO § 794a Abs 1 setzt nicht voraus, daß sich die zum Zeitpunkt des Vergleichs gegebenen tatsächlichen Verhältnisse verändert haben.
2. Bei der Vermietung von Mischräumen, auf die einheitlich Geschäftsraummietrecht anzuwenden ist, kommt eine Räumungsfrist in Betracht, wenn die getrennte Rückgabe der Wohnräume möglich, wirtschaftlich sinnvoll und dem Vermieter zumutbar ist.
Orientierungssatz
Zitierung zu Leitsatz 1: Entgegen LG Darmstadt, 1989-09-12, 5 T 1012/89, WuM 1990, 28
Fundstellen
Dokument-Index HI1736266 |
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