Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Umlage der vom Vermieter gezahlten Trinkgelder auf die Mieter

 

Orientierungssatz

Der Vermieter hat gegen die Mieter keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der von ihm gezahlten Trinkgelder für die Anlieferung von Heizöl.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730642

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