Entscheidungsstichwort (Thema)
Anspruch des Vermieters auf Mietzinszahlung trotz Zerstörung der Wohnung durch Wohnungsbrand: Beweislast des Mieters. Anspruch des Vermieters auf Mietzinszahlung trotz Zerstörung der Wohnung durch Wohnungsbrand: Wegfall des Erfüllungsanspruchs bei verzögerlicher Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit
Leitsatz (amtlich)
1. Kommt es in der Wohnung eines Mieters zu einem Wohnungsbrand und ist der Schadenshergang ungeklärt, so trägt der Mieter die Beweislast dafür, daß er den Schaden weder verursacht noch verschuldet hat, wenn die vermietete Sache infolge des Mietgebrauchs zerstört worden ist.
2. Nach BGB § 324 Abs 1 S 1 besteht der Erfüllungsanspruch des Vermieters aus BGB § 535 S 2 nur insoweit, als dieser die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Eine verzögerliche Schadensbeseitigung muß der Vermieter ebenso vertreten wie die Durchführung zusätzlicher Arbeiten, die nicht unmittelbar durch den Schadensfall veranlaßt sind.
Orientierungssatz
Zitierung zu Leitsatz 1: Vergleiche OLG Karlsruhe, 1984-08-09, 3 RE-Miet 6/84, NJW 1985, 142.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738119 |
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