Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerberaummietvertrag: Auslegung einer Individualvereinbarung hinsichtlich der Kostentragung für Abwasserkosten
Orientierungssatz
Enthält ein Mietvertrag über Gewerberäume die individualvertragliche Regelung, dass die Kosten für Abwasser von dem Mieter nach dem Stand der von dem Vermieter gesetzten Messgeräte zu tragen sind, bedeutet dies nicht, dass bei der Aufteilung der Entwässerungskosten durch die Gemeinde in Schmutzwasser und Niederschlagswasser und der Berechnung der Niederschlagswassergebühr nach der Grundfläche diese Kosten von dem Vermieter zu übernehmen sind. Eine jahrelange Übernahme (auch) dieser Kosten durch den Mieter erlaubt die Auslegung, dass die Vertragsparteien die Abwasserkosten voll dem Mieter überbürden wollten.
Fundstellen
Haufe-Index 1738569 |
NZM 2003, 398 |
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