Entscheidungsstichwort (Thema)
Befristetes Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel auf bestimmte Zeit
Orientierungssatz
Die Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses mit Verlängerungsklausel auf bestimmte Zeit wird durch BGB § 565a Abs 1 geregelt, der lediglich hinsichtlich der dabei einzuhaltenden Kündigungsfrist auf BGB § 565 verweist. Diese Regelung dient dem notwendigen Schutz beider Parteien, rechtzeitig unterrichtet zu sein, ob das befristete Mietverhältnis über den ursprünglichen Endtermin hinaus verlängert wird. Dagegen hat der Gesetzgeber nicht auch die entsprechende Anwendung des BGB § 565 Abs 2 S 4 auf befristete Mietverhältnisse bestimmt mit der Folge, daß jede Verlängerungsklausel auf bestimmte Zeit unwirksam wäre.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737688 |
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