Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Aufwendungsersatzanspruch eines Wohnungseigentümers bei Notgeschäftsführung

 

Orientierungssatz

1. Ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer ist ein einzelner Wohnungseigentümer nur berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum unmittelbar drohenden Schadens erforderlich sind (WEG § 21 Abs 2 (juris: WoEigG)). Ein Aufwendungsersatzanspruch des Wohnungseigentümers in diesen Fällen der "Notgeschäftsführung" ergibt sich aus WEG § 16 Abs 2 (so auch BayObLG München, 1986-08-08, BReg 2 Z 95/85, BayObLGZ 1986, 322).

2. Bei einer Notgeschäftsführung nach WEG § 21 Abs 2 handelt es sich der Sache nach um einen Fall der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag.

3. Offen bleiben kann, ob WEG § 21 Abs 2 als lex specialis gegenüber den allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Anspruchsgrundlagen einen Rückgriff auf Ersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag bzw nach Bereicherungsgrundsätzen außerhalb von Fällen der Notgeschäftsführung zuläßt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735994

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