Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung einer Werkswohnung wegen Betriebsbedarf

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Führt der Inhaber eines Belegungsrechtes eine Bewerberliste der Wohnungssuchenden, so reicht es für die Geltendmachung des Betriebsbedarfs durch den Vermieter grundsätzlich aus, im Kündigungsschreiben auf Wohnbedarf für einen nicht genannten Mitarbeiter des Belegungsrechtsinhaber hinzuweisen, wenn auch der Mieter seinerzeit über die Bewerberliste die Wohnung erhalten hatte.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733932

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