Entscheidungsstichwort (Thema)

Unwirksame Versicherungskündigung des Verwalters mangels Originalvollmacht der Wohnungseigentümer

 

Orientierungssatz

Die Kündigung eines Versicherungsvertrages ist kein Rechtsgeschäft, das der Verwalter gemäß WEG § 27 (juris: WoEigG) auch ohne ausdrückliche Vollmacht der Wohnungseigentümer vornehmen kann. Eine Kündigung des Verwalters ist daher mangels Vorlage einer Originalvollmacht dann unwirksam, wenn der Versicherer sie unverzüglich - dh innerhalb einer Frist von einer Woche - zurückweist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732922

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