Entscheidungsstichwort (Thema)
Unwirksame Versicherungskündigung des Verwalters mangels Originalvollmacht der Wohnungseigentümer
Orientierungssatz
Die Kündigung eines Versicherungsvertrages ist kein Rechtsgeschäft, das der Verwalter gemäß WEG § 27 (juris: WoEigG) auch ohne ausdrückliche Vollmacht der Wohnungseigentümer vornehmen kann. Eine Kündigung des Verwalters ist daher mangels Vorlage einer Originalvollmacht dann unwirksam, wenn der Versicherer sie unverzüglich - dh innerhalb einer Frist von einer Woche - zurückweist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1732922 |
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