Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietpreisüberhöhung: Darlegungslast des Mieters hinsichtlich des "Ausnutzens" eines geringen Wohnungsangebotes
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Zum "Ausnutzen" eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen im Sinne des WiStG § 5 (juris: WiStrG).
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs)
2. Vom Ausnutzen eines geringen Angebotes im Sinne von WiStG § 5 kann nur dann gesprochen werden, wenn der Wohnungssuchende keine Möglichkeit hat, innerhalb angemessener Zeit eine adäquate Wohnung zu finden, die zumindest dem Anspruch der breiten Mittelschicht an die Wohnqualität entspricht. Deshalb muß der Mieter vortragen, welche Bemühungen er vor Anmietung der streitgegenständlichen Wohnung unternommen hat, eine adäquate Wohnung zu finden und daß es ihm nicht möglich war, auf ein anderes annehmbares Mietobjekt auszuweichen.
Normenkette
BGB §§ 134, 535; WiStrG § 5; ZPO § 541
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 30.09.2001; Aktenzeichen 2 BvR 947/98) |
Fundstellen
Haufe-Index 541961 |
WuM 1998, 360 |
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